Rechtliche Aspekte

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) & BaFin – Regionalgutscheine

Awiti Regions nutzt digitale Gutscheine unter Einhaltung des ZAG und der BaFin-Vorgaben zur regionalen Kaufkraftförderung.

Rechtlicher Rahmen für digitale Gutscheinsysteme

Digitale Gutscheinsysteme wie Awiti Regions bewegen sich im Spannungsfeld zwischen kundenfreundlicher Nutzbarkeit und den Vorgaben des deutschen Zahlungsdiensterechts. Das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) definiert, wann Guthabenkarten und Gutscheine als E‑Geld gelten und eine BaFin‑Erlaubnis benötigen.

Limited‑network‑Ausnahme und 250€‑Grenze

Awiti Regions nutzt die sogenannte limited‑network‑Ausnahme. Danach gelten Instrumente nicht als E‑Geld und benötigen keine ZAG‑Erlaubnis, wenn sie nur bei einem klar abgegrenzten Netz von Akzeptanzstellen oder für eine begrenzte Waren‑/Leistungspalette eingesetzt werden können. Voraussetzung ist, dass:

  • Die Gutscheine nicht mehr als 250 Euro pro Teilnehmer:in und Monat aufgeladen werden.
  • Das Guthaben nur im definierten Netzwerk (z. B. bei lokalen Händlern der Region) eingesetzt werden kann.
  • Die Nutzer:innen vor dem Erwerb klar erkennen können, wo der Gutschein gilt.

Durch die monatliche Aufladungsgrenze von 250 € stellt Awiti Regions sicher, dass die Gutscheine als geringfügige Zahlungsinstrumente gelten und keine Erlaubnispflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG entsteht. Darüber hinaus unterliegen die Gutscheine keiner Identitätsprüfung (KYC), da sie nur in begrenztem Umfang aufladbar sind und ausschließlich regionale Zwecke erfüllen.

Rolle der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht den Zahlungsdienstemarkt. Sie hat ein Merkblatt herausgegeben, das die Anforderungen an begrenzte Netze konkretisiert und insbesondere die 250‑€‑Grenze erläutert.

Awiti Regions orientiert sich an diesen Vorgaben. Werden die Grenzen überschritten oder werden die Gutscheine in einem größeren Netzwerk einsetzbar, ist eine Anmeldung bei der BaFin erforderlich.

Umsetzung in Awiti Regions

  • Aufladung: Pro Nutzer:in und Kalendermonat können maximal 250 € aufgeladen werden. Eine etwaige Restguthabenübertragung in den Folgemonat ist möglich, eine Überschreitung der monatlichen Aufladung aber nicht.
  • Akzeptanzstellen: Nur registrierte Händler:innen der teilnehmenden Kommune dürfen die Gutscheine akzeptieren. Dadurch bleibt das Netzwerk klar abgegrenzt.
  • Transparenz: Den Nutzer:innen wird bei jeder Aufladung angezeigt, wie viel Guthaben bereits aufgeladen wurde und wann die Grenze erreicht ist.

Mit dieser Ausgestaltung kann die Kommune regionale Kaufkraft fördern, ohne eine aufwändige Zulassung als Zahlungsinstitut zu benötigen. Für spezifische rechtliche Fragen empfiehlt sich die Konsultation der kommunalen Rechtsabteilung oder einer spezialisierten Kanzlei.