Beschreibung des Gutscheinsystems: Guthabenlimits, Aufladung, Gültigkeitsdauer und Handhabung verfallener Gutscheine.
Das Awiti Regions Gutscheinsystem ermöglicht eine flexible und gesetzeskonforme Verwaltung digitaler Gutscheine. Betreiber können Guthabenlimits, Aufladungslimits, Gültigkeitsdauern und die Handhabung von verfallenen Gutscheinen individuell festlegen.
Dieses System unterstützt die regionale Wirtschaft, schützt Verbraucher:innen und erfüllt gesetzliche Vorgaben des ZAG, des GewO sowie des BGB.

Gesetzliche Grundlage (BaFin / ZAG / GewO §44 Abs.3 Nr.10):
„Keine Zahlungsdienste sind Dienste, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die nur zur Bezahlung des Erwerbs von Waren oder Dienstleistungen genutzt werden können und die entweder nur in den Geschäftsräumen des Emittenten genutzt werden können oder die im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten entweder für den Erwerb in einem begrenzten Netz von Dienstleistern oder für den Erwerb einer begrenzten Auswahl von Waren oder Dienstleistungen genutzt werden können, wenn das Zahlungsinstrument folgende Bedingungen erfüllt: Es kann nicht mit E-Geld aufgeladen werden und der Wert des Instruments darf 250 Euro nicht übersteigen."
Die genaue Obergrenze von 250 Euro ist im Merkblatt der BaFin unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html dokumentiert.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 312 Abs. 1 in Verbindung mit § 355 Abs. 4 beträgt die gesetzliche Mindestgültigkeitsdauer für Gutscheine 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Diese Gültigkeitsdauer verlängert sich automatisch mit jeder neuen Aufladung. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt das verbleibende Guthaben entsprechend § 195 BGB.
Beispiel: Ein Gutschein ausgestellt am 15. März 2025 → gültig bis 31. Dezember 2028.
Awiti Regions bietet folgende Vorteile:
Die verlängerte Gültigkeitsdauer ist ein effektives Instrument für Kundenzufriedenheit und -bindung.
Die Handhabung von verfallenen Gutscheinen bietet weitere Vorteile: