Spenden an gemeinnützige Organisationen sind steuerlich absetzbar und erfordern eine Zuwendungsbestätigung zur Geltendmachung.
Spenden an gemeinnützige Organisationen können gemäß § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Gesetzestext erlaubt den Abzug von bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Voraussetzung ist, dass der Empfänger als steuerbegünstigte Körperschaft (z. B. gemeinnütziger Verein, Stiftung oder Kommune) anerkannt ist.
Um den Spendenabzug geltend zu machen, benötigt der oder die Spender:in eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Die Empfängerorganisation stellt diese aus. Bei Awiti Regions können Nutzende im Spendenprozess angeben, ob sie eine Quittung benötigen. Die Kommune oder der Verein versendet die Bescheinigung digital oder postalisch.
Als gemeinnützig gelten Organisationen, die nach der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wie z. B. die Förderung von Bildung, Kultur oder Sport. Kommunen können neben eigenen Projekten auch lokale Vereine einbinden.
Es ist wichtig, dass die Spende freiwillig erfolgt und kein unmittelbarer wirtschaftlicher Vorteil zurückfließt – nur dann handelt es sich um eine Spende im steuerlichen Sinne.