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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse im Rahmen eines Stadt- oder Regionengutscheins: Vielfältige Vorteile für Mitarbeiter und Region

Wer Angestellte für gute Leistungen angemessen entlohnen oder das Lohnmodell optimieren möchte, sollte sogenannte steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse in Betracht ziehen. Denn manchmal heißt es leider „weniger Netto vom Brutto“: Bei einer Gehaltserhöhung bleibt bei Arbeitnehmenden wegen Steuern, Sozialabgaben und Inflation oft weniger hängen, und Arbeitgeber:innen müssen mehr zahlen, als ursprünglich kalkuliert wurde.

 

Zu den steuerfreien Arbeitgeberleistungen gehören auch die beliebten Arbeitnehmergutscheine oder Stadtgutscheine. Diese bieten nicht nur Vorteile für die Mitarbeiter, sondern tragen auch zur Stärkung der regionalen Wirtschaft bei. Im Folgenden werden die Möglichkeiten von Mitarbeitergutscheinen im Rahmen eines Stadt- oder Regionengutscheins beleuchtet und die Vorteile sowohl für Unternehmen als auch für die Region herausgestellt.

 

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse: Was sind sie und welche Vorteile bieten sie?

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, auch als geldwerte Vorteile oder Sachbezüge bezeichnet, sind Zuwendungen an Arbeitnehmer:innen, die von der Lohnsteuer befreit sind. Diese Zuwendungen können in vielfältiger Form erfolgen, von Tankgutscheinen über Internetpauschalen bis hin zu Fahrtkostenzuschüssen. Der größte Vorteil solcher Zuwendungen liegt in der Optimierung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belastung sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Arbeitnehmer:innen.

Im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung ermöglichen steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse eine bessere Balance zwischen steuerlicher Entlastung und Nettolohn. Eine Gehaltserhöhung von 100 EUR führt aufgrund von Steuern und Sozialabgaben dazu, dass der Arbeitnehmer nur einen Bruchteil davon erhält. Im Gegensatz dazu können steuerfreie Zuschüsse gezielt eingesetzt werden, um die finanzielle Situation der Arbeitnehmer zu verbessern, ohne die steuerliche Belastung zu erhöhen.

 

 

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse im Rahmen eines Stadt- oder Regionengutscheins

Eine besondere Form der steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse sind Mitarbeitergutscheine im Rahmen eines Stadt- oder Regionengutscheins. Diese ermöglichen es Unternehmen, ihren Mitarbeitern steuerfreie Rabatte auf Produkte und Dienstleistungen in der Region anzubieten. Diese Gutscheine können für verschiedene Zwecke eingesetzt werden:

 

1. Steuerfreie Zuwendung für Arbeitnehmer

Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Arbeitnehmern steuerfreie Vergünstigungen in Form von Gutscheinen und Geschenken zukommen zu lassen. Diese können im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gewährt werden und unterliegen bestimmten steuerlichen Regelungen. Besonders interessant ist dabei die Einführung von monatlichen Mitarbeitergutscheinen im Wert von bis zu 50 Euro, die als Regionalgutscheine ausgegeben werden können. Zusätzlich dazu können auch besondere Anlässe genutzt werden, um Geschenke im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei zu überreichen.

 

Monatliche Mitarbeitergutscheine im Wert von 50 Euro

Seit dem 1. Januar 2022 ermöglichen gesetzliche Regelungen die Ausgabe von monatlichen Mitarbeitergutscheinen im Wert von bis zu 50 Euro. Diese Gutscheine können als Regionalgutscheine genutzt werden, die exklusiv in örtlichen Einzelhandelsgeschäften eingelöst werden können. Solche Gutscheine unterliegen nicht der Lohnsteuerpflicht, sofern sie die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschreiten und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.

 

Beispiel: Steuerfreie Regionalgutscheine im monatlichen Wert von 50 Euro

Ein Unternehmen gibt seinen Arbeitnehmern monatlich Gutscheine im Wert von 50 Euro aus, die sie in örtlichen Geschäften und Restaurants einlösen können. Da die Gutscheine die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschreiten und nur für den Bezug von Waren und Dienstleistungen in der Region genutzt werden können, sind sie steuerfrei.

 

Steuerfreie Geschenke zu persönlichen Anlässen

Geschenke anlässlich persönlicher Ereignisse können steuerfrei sein, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Erstens müssen sie als Aufmerksamkeit zu einem persönlichen Anlass gewährt werden, wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Abschieden von Arbeitnehmern. Geschenke, die in sozialen Kreisen üblich sind, wie Blumen, Pralinen oder Bücher, fallen in diese Kategorie.

Die zweite Bedingung ist, dass der objektive Wert des Geschenks 60 Euro (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigt. Eine interessante Eigenschaft dieser Regelung ist, dass die 60-Euro-Grenze für jeden einzelnen Arbeitnehmer mehrfach genutzt werden kann. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, zu verschiedenen Anlässen Geschenke zu verteilen, ohne steuerliche Abzüge befürchten zu müssen.

 

Beispiel: Steuerfreie Geschenke zu persönlichen Anlässen

Ein Arbeitgeber möchte seinen Arbeitnehmern zum Geburtstag eine Freude machen und schenkt jedem Arbeitnehmer eine Flasche Wein im Wert von 25 Euro. Da der Wert des Geschenks unter der 60-Euro-Grenze liegt und es sich um ein übliches Geschenk zu einem persönlichen Ereignis handelt, ist dieses Geschenk steuerfrei.

Die Möglichkeiten, steuerfreie Gutscheine und Geschenke an Arbeitnehmer zu vergeben, bieten Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Wertschätzung auszudrücken und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Es ist jedoch wichtig, sich mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass diese Vorteile korrekt genutzt werden.

 

2. Essen und Verpflegung: Steuerfreie Essenszuschüsse im Detail

 

Wenn es um die Unterstützung der Verpflegungskosten für Ihre Mitarbeitenden geht, gibt es einige wichtige Informationen zu beachten. Hier sind die genauen Zuschussmöglichkeiten in Euro für das Mittagessen ab dem Jahr 2023:

Die rechtliche Grundlage für den Essenszuschuss ist in § 8 Abs. 2 S. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie in der Bewertung der Kantinenmahlzeiten und Essenmarken als Sachbezug gemäß R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) festgelegt.

Die Höhe des Essenszuschusses basiert auf den Sachbezugswerten, die jährlich bekannt gegeben werden und sich an den Verbraucherpreisen orientieren. Ab dem Jahr 2023 gilt ein amtlicher Sachbezugswert von 3,80 Euro für ein Mittag- oder Abendessen sowie 2,00 Euro für ein Frühstück. Hinzu kommt der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro.

Somit ergibt sich folgende Zuschussmöglichkeit für das Mittag- oder Abendessen:

Jahr 2023 und danach: Sachbezugswert (3,80 Euro) + Arbeitgeberzuschuss (3,10 Euro) = 6,90 Euro

Für das Frühstück ergibt sich folgende Zuschussmöglichkeit:

Jahr 2023 und danach: Sachbezugswert (2,00 Euro) + Arbeitgeberzuschuss (3,10 Euro) = 5,10 Euro

Die Zuschussmöglichkeiten gelten pro Tag und pro Mahlzeit. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber den Sachbezugswert von 3,80 Euro für das Mittagessen und versteuert diesen pauschal mit 25 Prozent. Dabei ergibt sich bei 15 Zuschüssen pro Mitarbeiter monatlich ein Betrag von bis zu 51,75 Euro, der ebenfalls mit 25 Prozent versteuert wird.

Alternativ ist es möglich, dass die Mitarbeitenden den Pflichtanteil selbst bezahlen, während der Arbeitgeber lediglich den steuerfreien Zuschuss von 3,10 Euro gewährt. Dadurch erhalten die Arbeitnehmenden zwar einen geringeren Zuschuss, jedoch bleibt dieser für den Arbeitgeber steuerfrei.

Des Weiteren gibt es die Option, die Steuerlast des Arbeitgebers mithilfe digitaler Lösungen zu reduzieren. Dabei wird der tatsächliche Rechnungsbetrag der Mahlzeit berücksichtigt. Wenn die Mitarbeitenden einen Eigenanteil zur Mahlzeit beisteuern, kann der zu versteuernde Pflichtanteil reduziert werden, was die Steuerlast des Arbeitgebers verringert.

 

3. Gesundheitsfördernde Maßnahmen: Steuerfreie Unterstützung im Detail

Die Unterstützung gesundheitsfördernder Maßnahmen für Mitarbeitende kann in vielfältiger Weise erfolgen. Hier sind die genauen Zuschussmöglichkeiten in Euro ab dem Jahr 2023:

Die rechtliche Grundlage für die steuerfreie Unterstützung gesundheitsfördernder Maßnahmen ist im § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt. Danach können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bis zu 500 Euro pro Jahr steuerfrei für Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands gewähren. Hierzu zählen beispielsweise Mitgliedschaften im Fitnessstudio, Gesundheitskurse oder Sportaktivitäten.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer nimmt an einem Yoga-Kurs teil, der 300 Euro pro Jahr kostet. Der Arbeitgeber erstattet ihm diese Kosten in voller Höhe. Da die Kosten unterhalb der Grenze von 500 Euro liegen, bleibt der Zuschuss steuerfrei.

4. Jobticket: Steuerfreie Mobilitätsunterstützung im Detail

Die Unterstützung bei den Mobilitätskosten für Ihre Mitarbeitenden kann in Form von Jobtickets erfolgen. Hier sind die genauen Zuschussmöglichkeiten in Euro ab dem Jahr 2023:

Die rechtliche Grundlage für steuerfreie Jobtickets ist im § 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt. Demnach können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, die bis zu 44 Euro pro Monat steuerfrei sind. Dabei kann es sich um Monatskarten für Busse, Bahnen oder ähnliche Verkehrsmittel handeln.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer nutzt regelmäßig den öffentlichen Nahverkehr zur Fahrt zur Arbeit. Sein Arbeitgeber gewährt ihm einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 40 Euro für die Nutzung von Bus und Bahn. Da dieser Betrag unterhalb der Grenze von 44 Euro liegt, bleibt der Zuschuss steuerfrei.